Häufig gestellte Fragen und AGB

Sie können Ihre Karte für eine andere Vorstellung gegen eine Bearbeitungsgebühr von 2,- € umtauschen. Der Umtausch kann nur nach Eingang des Abo-Rechnungsbetrages und muss spätestens drei Tage vor der Abo-Vorstellung erfolgen. Der Umtausch ist nur an der Theaterkasse und nur gegen Vorlage der Abo-Karte möglich. Kein telefonischer und kein online-Umtausch sowie kein Umtausch in den VVK-Stellen! Bei Umtausch keine Garantie für den gewohnten Platz und Wochentag. Sind alle Vorstellungen ausverkauft, kann nicht mehr umgetauscht werden. Für versäumte Vorstellungen gibt es keinen Ersatz.

Falls in Folge einer Erkrankung oder höherer Gewalt die geplante Abonnementsvorstellung entfallen muss, kann kurzfristig eine Ersatzvorstellung eines anderen Stückes und/oder ein Ersatztermin an einem anderen Wochentag angesetzt werden, um den Abonnements-Anspruch zu erfüllen.

Nach Beginn der Vorstellung besteht kein Anspruch auf Einlass oder auf den ausgewiesenen Sitzplatz.

Aus technischen bzw. dispositionellen Gründen können Terminänderungen stattfinden oder Aachener Vorstellungen sowie die der Gastspielorte in eine Ausweichspielstätte verlegt werden.

Abonnementbestellung und -betreuung
Das Abonnement umfasst den Besuch von acht Vorstellungen. Nicht darin enthalten sind Produktionen im Bereich Kinder- und Jugendtheater oder Sondervorstellungen.
Den Abonnent*innen für die Aachener Vorstellungen werden die Abonnementkarten zugesandt.
Eine Ermäßigung kann nur zu Beginn der Spielzeit erfolgen.
Eine Änderung während der laufenden Spielzeit ist nicht möglich. Bei Nicht-Erhalt der Abo-Karte bis Anfang Juni 2026 wenden Sie sich bitte an die Theaterkasse, Telefon 0241 – 47 46 111. Ein Ersatz für eventuelle nicht gesehene Vorstellungen kann nicht gewährleistet werden.

 

Zahlungsnachweise
Mit der Abonnementkarte erhalten Sie auch Ihre Abo-Rechnung. Bitte bezahlen Sie den darauf enthaltenen Gesamtbetrag spätestens bis zum 31.07.2026 entweder
• durch Bar- oder EC-Karten-Zahlung an unserer Theaterkasse (siehe Kassenzeiten)
• durch Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats
• durch Überweisung auf unser Konto bei der Sparkasse Aachen

IBAN: DE05 3905 0000 0000 3096 33
SWIFT-BIC: AACSDE33
unter Angabe der Rechnungsnummer KA …

 

Übertragbarkeit der Abonnementkarte und Umschreibung
Das Abonnement ist übertragbar, also nicht an die Person des Abonnementinhabers gebunden. Mitglieder der ermäßigten Preisgruppen können ihr Abonnement nur an Personen weitergeben, die ebenfalls Anspruch auf die Ermäßigung haben. Bei Nichtberechtigung kann der Differenzbetrag an der Theaterkasse beglichen werden.
Der Berechtigungsnachweis ist ohne besondere Aufforderung zusammen mit der Abonnementkarte beim Vorstellungsbesuch vorzuzeigen (kein Einlass ohne Berechtigungsnachweis).
Sie können Ihr Abonnement aber auch auf eine andere Person umschreiben lassen.

 

Karten-Umtausch
Abonnent*innen können Ihre Karte für eine andere Vorstellung gegen eine Bearbeitungsgebühr von 2,00 € umtauschen. Der Umtausch kann nur nach Eingang des Abo-Rechnungsbetrages und muss spätestens drei Tage vor der Abo-Vorstellung erfolgen. Der Umtausch ist an der Theaterkasse möglich und unter tickets@grenzlandtheater.de. Kein Online-Umtausch sowie kein Umtausch in den VVK-Stellen! Bei Umtausch besteht keine Garantie für den gewohnten Platz und Wochentag. Sind alle Vorstellungen ausverkauft, kann nicht mehr umgetauscht werden. Für versäumte Vorstellungen gibt es keinen Ersatz.

 

Laufzeit des Abonnement-Vertrages/Kündigung
Das Abonnement kann in den ersten beiden Spielzeiten nur für eine vollständige Spielzeit abgeschlossen werden. Nach der ersten Spielzeit verlängert es sich automatisch um eine weitere Spielzeit, zu den in der neuen Spielzeit gültigen Abonnementpreisen und Abonnement-Bedingungen, wenn es nicht bis zum 30. April der laufenden Spielzeit schriftlich gekündigt wird. Ab der dritten Spielzeit verlängert sich das Abonnement auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine rechtzeitige Kündigung erfolgt ist. Das Abonnement kann dann jedoch jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. In diesem Kündigungsfall ist der Abonnent zur Rückgabe der ungültig gewordenen Abonnementkarte verpflichtet. Für Verträge, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, gelten die bisherigen Kündigungsfristen des Abo-Vertrags zum Ende einer Spielzeit. (Kündigungsfrist 30. April).

Vorstellungsausfall
Falls in Folge einer Erkrankung oder höherer Gewalt die geplante Vorstellung entfallen muss, kann kurzfristig eine Ersatzvorstellung eines anderen Stückes und/oder ein Ersatztermin an einem anderen Wochentag angesetzt werden, um den Abonnementanspruch zu erfüllen.

Vorstellungsbeginn
Nach Beginn der Vorstellung besteht kein Anspruch auf Einlass oder auf den ausgewiesenen Sitzplatz.

Ausweichspielstätte
Aus technischen bzw. dispositionellen Gründen können Terminänderungen stattfinden oder Aachener Vorstellungen sowie die der Gastspielorte in eine Ausweichspielstätte verlegt werden.