Förderverein Grenzlandthetaer Aachen e. V.

Ein Theater braucht Freunde – Menschen, die über den Vorstellungsbesuch hinaus die Arbeit ihres Theater unterstützen. Auch das Grenzlandtheater Aachen braucht Freunde und Förderer.

1991 ins Leben berufen, hat sich der Förderverein Grenzlandtheater Aachen e.V. zur Aufgabe gesetzt, das seit 1950 bestehende Grenzlandtheater Aachen ideell und materiell zu unterstützen und durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln außergewöhnliche Theaterproduktionen und Projekte zu ermöglichen. Z. B. wird derzeit der Bereich des jungen Grenzlandtheaters GRETA unterstützt. Aber auch die Unterstützung von Nachwuchsschauspielern durch die jährliche Verleihung des „Karl-Heinz Walther-Preises“ haben sich die Mitglieder des Fördervereins Grenzlandtheater e.V. zur Aufgabe gemacht.

Dem Vorstand des Fördervereins gehören an:
Ralf Wagemann – Vorsitzender
Reiner Bertrand – stellv. Vorsitzender

Monika Frings – Schatzmeisterin
Ingmar Otto – Intendant Grenzlandtheater Aachen
Anja Junski – Kaufmännische Geschäftsführerin Grenzlandtheater Aachen
Sibylle Lorz-Leonhardt – Beisitzerin
Thomas Claßen – Beisitzer
Manfred Bausch – Beisitzer

Der aktuelle Mitgliedsbeitrag beträgt € 23,- pro Person. Gerne können Sie das Theater auch mit einem höheren Beitrag unterstützen.

Mitglieder des Fördervereins werden über Aktuelles und anstehende Veranstaltungen informiert.

  • Feier oder ermäßigter Eintritt zu Sondervorstellungen von GRETA
  • Wahl des Karl-Heinz Walther-Preisträgers und Teilnahme an der Preisverleihung
  • Gelegentliche Probenbesuche
  • Gespräche mit Autoren, Regisseuren und Schauspielern

Am besten indem Sie Mitglied werden. Warum nicht gleich heute?

Mitgliedsantrag ausfüllen

Auch in dieser Spielzeit bieten wir Ihnen als Mitglied des Fördervereins Grenzlandtheater Aachen e.V. wieder spezielle Veranstaltungen an. Diese werden in Kürze hier bekannt gegeben.

Fordern Sie unseren Newsletter an, um benachrichtigt zu werden, sobald Termine fest stehen.

Benachrichtigung erhalten

Mit diesen Datenschutzhinweisen informiert der Förderverein Grenzlandtheater Aachen e. V. gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung darüber, wie personenbezogene Daten im Zusammenhang mit dem Antrag auf Mitgliedschaft, der Durchführung der Mitgliedschaft und der Verwaltung des Vereins verarbeitet werden.

Verantwortlicher

Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist der

Förderverein Grenzlandtheater Aachen e. V
c/o Grenzlandtheater Aachen
Friedrich-Wilhelm-Platz 5/6
52062 Aachen.

Ansprechpartner für Datenschutz

Ingo Goblirsch LL.M,
Jakobstr. 109
52064 Aachen / NRW
E-Mail: datenschutz@goblirsch.org
Web: www.goblirsch.org
Telefon: 0241-53 30 70 89

Verarbeitete personenbezogene Daten

Im Rahmen des Mitgliedsantrags und der Mitgliedschaft verarbeitet der Förderverein Grenzlandtheater Aachen e. V. die personenbezogenen Daten, die im Mitgliedsantrag abgefragt werden oder im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft und der Beitragsverwaltung entstehen. Hierzu gehören der Name und Vorname des Mitglieds, Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort, die E-Mail-Adresse sowie die Telefonnummer. Diese Daten werden benötigt, um den Mitgliedsantrag zu bearbeiten, das Mitglied im Verein zu führen, mit dem Mitglied in Kontakt treten zu können und vereinsbezogene Informationen zu übermitteln.

Darüber hinaus verarbeitet der Verein die Angabe, dass die antragstellende Person Mitglied im Förderverein Grenzlandtheater Aachen e. V. zum jeweils geltenden Jahresbeitrag werden möchte. Im derzeitigen Mitgliedsantrag ist ein Jahresbeitrag von 23,00 Euro vorgesehen. Außerdem wird verarbeitet, dass dem Mitglied aktuelle Informationen des Vereins kostenlos per E-Mail zugehen sollen.

Sofern das Mitglied den Verein zum Lastschrifteinzug ermächtigt, verarbeitet der Verein zusätzlich die hierfür erforderlichen Zahlungs- und Bankdaten. Dazu gehören der angegebene Betrag, die IBAN, die BIC, das Kreditinstitut beziehungsweise die Bank, von der der Betrag eingezogen werden soll, sowie die Information, dass es sich um eine wiederkehrende Zahlung handelt. Ebenfalls verarbeitet werden die Erklärung zur widerruflichen Ermächtigung des Lastschrifteinzugs und die damit zusammenhängenden Zahlungsinformationen, insbesondere Zahlungseingänge, Rücklastschriften, offene Beiträge und Erstattungen.

Zusätzlich verarbeitet der Verein die Unterschrift des Mitglieds sowie das Datum der Antragstellung beziehungsweise der Erteilung der Einzugsermächtigung, soweit diese Angaben im Formular vorgesehen oder für den Nachweis des Mitgliedsantrags und der Lastschriftermächtigung erforderlich sind. Im Laufe der Mitgliedschaft können weitere personenbezogene Daten entstehen, soweit sie für die Verwaltung der Mitgliedschaft erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere der Beginn der Mitgliedschaft, Änderungen der Kontaktdaten, Änderungen der Bankverbindung, der Eingang von Mitgliedsbeiträgen, vereinsbezogene Korrespondenz sowie die Beendigung der Mitgliedschaft.

Besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO, zum Beispiel Gesundheitsdaten, Angaben zur Religionszugehörigkeit oder politische Meinungen, werden im Mitgliedsantrag nicht abgefragt und grundsätzlich nicht verarbeitet.

Zwecke der Verarbeitung

Die personenbezogenen Daten werden verarbeitet, um den Mitgliedsantrag zu prüfen und zu bearbeiten, die Mitgliedschaft im Förderverein Grenzlandtheater Aachen e. V. zu begründen und zu verwalten, die Mitglieder kontaktieren zu können, vereinsbezogene Informationen per E-Mail zu versenden und die satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins zu erfüllen.

Die Zahlungs- und Bankdaten werden verarbeitet, um den jährlichen Mitgliedsbeitrag einzuziehen, Zahlungseingänge zuzuordnen, Rücklastschriften zu bearbeiten, offene Beiträge zu verwalten und die Buchhaltung des Vereins ordnungsgemäß zu führen.

Darüber hinaus verarbeitet der Verein personenbezogene Daten, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Dies betrifft insbesondere steuerliche, buchhalterische und vereinsrechtliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten.

Soweit erforderlich, verarbeitet der Verein personenbezogene Daten außerdem zur Wahrung berechtigter Interessen. Hierzu gehören insbesondere die geordnete Mitgliederverwaltung, die interne Vereinsorganisation, die Dokumentation der Mitgliedschaft, der Nachweis der Einzugsermächtigung, die Kommunikation mit Mitgliedern, die Durchsetzung offener Beitragsforderungen sowie die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche.

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der für die Mitgliedschaft erforderlichen Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, da die Verarbeitung für die Begründung und Durchführung der Mitgliedschaft erforderlich ist. Soweit der Verein personenbezogene Daten aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungs-, Nachweis- oder Buchführungspflichten verarbeitet, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Soweit die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins erforderlich ist, erfolgt sie auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Wenn personenbezogene Daten auf Grundlage einer Einwilligung verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Eine Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Freiwillige Angaben und Einwilligungen

Die Angabe einer Telefonnummer ist nur erforderlich, wenn der Verein diese tatsächlich für die Mitgliederverwaltung benötigt. Andernfalls sollte sie im Mitgliedsantrag als freiwillige Angabe gekennzeichnet werden.

Die E-Mail-Adresse wird im vorliegenden Mitgliedsantrag auch dafür verwendet, dem Mitglied aktuelle Informationen des Vereins kostenlos per E-Mail zuzusenden. Soweit diese Informationen unmittelbar mit der Mitgliedschaft und der Vereinsarbeit zusammenhängen, kann dies im Rahmen der Mitgliederkommunikation erfolgen. Wenn darüber hinaus werbliche Informationen oder newsletterähnliche Mitteilungen versendet werden sollen, sollte hierfür eine gesonderte, freiwillige Einwilligung eingeholt werden.

Eine Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die bis zum Widerruf auf Grundlage der Einwilligung erfolgt ist, bleibt vom Widerruf unberührt.

E-Mail-Informationen und Newsletter

Die E-Mail-Adresse wird im vorliegenden Mitgliedsantrag auch dafür verwendet, dem Mitglied aktuelle Informationen des Vereins kostenlos per E-Mail zuzusenden. Hierzu können insbesondere Informationen zur Vereinsarbeit, zu Mitgliederversammlungen, zu Veranstaltungen, zu Förderprojekten, zum Grenzlandtheater Aachen sowie sonstige vereinsbezogene Mitteilungen gehören.

Soweit diese Informationen unmittelbar mit der Mitgliedschaft und der Vereinsarbeit zusammenhängen, erfolgt der Versand im Rahmen der Mitgliederkommunikation. Soweit darüber hinaus werbliche Informationen, allgemeine Newsletter oder Informationen versendet werden sollen, die nicht unmittelbar zur Mitgliederkommunikation gehören, wird hierfür eine gesonderte, freiwillige Einwilligung eingeholt werden. Eine solche Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Empfänger personenbezogener Daten

Innerhalb des Vereins erhalten nur diejenigen Personen Zugriff auf personenbezogene Daten, die diese zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben benötigen. Dies können insbesondere Mitglieder des Vorstands, mit der Mitgliederverwaltung beauftragte Personen, die Kassenführung, die Buchhaltung oder sonstige ausdrücklich beauftragte Funktionsträger des Vereins sein.

Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Durchführung der Mitgliedschaft, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist. Personenbezogene Daten können insbesondere an Banken und Zahlungsdienstleister weitergegeben werden, soweit dies für den Beitragseinzug erforderlich ist. Außerdem kann eine Weitergabe an Steuerberatung, Buchhaltung, IT-Dienstleister, Anbieter von Vereinsverwaltungssoftware, Hosting-Anbieter, Post- und Versanddienstleister, Finanzbehörden, Gerichte oder Rechtsberatung erfolgen, soweit dies jeweils erforderlich und rechtlich zulässig ist.

Eine Weitergabe personenbezogener Daten zu kommerziellen Zwecken findet nicht statt.

Verarbeitung durch Dienstleister

Sofern der Förderverein externe Dienstleister einsetzt, die personenbezogene Daten im Auftrag des Vereins verarbeiten, geschieht dies auf Grundlage eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung, soweit ein solcher Vertrag datenschutzrechtlich erforderlich ist. Die Dienstleister dürfen personenbezogene Daten nur nach Weisung des Vereins und nur für die vereinbarten Zwecke verarbeiten.

Übermittlung in Drittländer

Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Länder außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums ist grundsätzlich nicht beabsichtigt. Sollte der Verein im Einzelfall Dienste einsetzen, bei denen eine solche Übermittlung nicht ausgeschlossen werden kann, erfolgt dies nur, wenn die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Dauer der Speicherung

Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die jeweiligen Zwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen. Daten, die für die Durchführung der Mitgliedschaft erforderlich sind, werden grundsätzlich für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert. Nach Beendigung der Mitgliedschaft werden diese Daten gelöscht, sobald sie für die Vereinsverwaltung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Beitrags-, Zahlungs- und Buchhaltungsdaten werden entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten regelmäßig für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren gespeichert. Daten, die zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche erforderlich sind, können bis zum Ablauf der jeweiligen Verjährungsfristen aufbewahrt werden. Daten, die ausschließlich auf einer Einwilligung beruhen, werden gelöscht, wenn die Einwilligung widerrufen wird und keine andere Rechtsgrundlage für die weitere Speicherung besteht.

Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Die Bereitstellung der im Mitgliedsantrag als erforderlich gekennzeichneten Daten ist notwendig, damit der Förderverein den Antrag bearbeiten und die Mitgliedschaft durchführen kann. Ohne diese Daten kann eine Mitgliedschaft möglicherweise nicht begründet oder nicht ordnungsgemäß verwaltet werden.

Angaben, die ausdrücklich als freiwillig gekennzeichnet sind, müssen nicht gemacht werden. Wenn freiwillige Angaben nicht gemacht werden, entstehen daraus keine Nachteile für die Mitgliedschaft.

Automatisierte Entscheidungsfindung

Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet nicht statt.

Rechte der betroffenen Personen

Betroffene Personen haben nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung das Recht, Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu verlangen. Sie haben außerdem das Recht, unrichtige Daten berichtigen und unvollständige Daten vervollständigen zu lassen.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können sie die Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Außerdem besteht ein Recht auf Datenübertragbarkeit, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Widerspruchsrecht

Soweit die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruht, besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person ergeben, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen. Der Verein verarbeitet die betreffenden personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, es liegen zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vor, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche.

Widerruf von Einwilligungen

Soweit die Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht, kann diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf kann gegenüber dem Förderverein Grenzlandtheater Aachen e. V. erklärt werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.

Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Betroffene Personen haben das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gegen Datenschutzrecht verstößt. Für Nordrhein-Westfalen ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen zuständig. Diese ist postalisch unter Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, telefonisch unter 0211 38424-0, per E-Mail unter poststelle@ldi.nrw.de sowie über die Website www.ldi.nrw.de erreichbar.

Karl-Heinz
Walther-Preis

Der „Karl-Heinz Walther-Preis“ ist Aachens erster Theaterpreis: 1997 initiierte der Förderverein Grenzlandtheater Aachen e.V. einen Theaterpreis, der alljährlich die Möglichkeit gibt, einen jungen Darsteller einer Spielzeit am Grenzlandtheater Aachen auszuzeichnen.

Der „Karl-Heinz Walther-Preis” ist nicht nur eine ideelle Unterstützung junger Nachwuchsschauspieler,sondern möchte mit einem Preisgeld in Höhe von € 2.500,- junge Darsteller gerade zu Beginn ihrer Laufbahn auch finanziell unter die Arme greifen.

Um das Preisgeld in Höhe von € 2.500,- alljahrlich zu realisieren, wird jedes Jahr ein neuer Pate – wie z.B.ein Unternehmen aus der Region Aachen – geworben, der durch seine Spende die Kultur fordern möchte. Die Preisverleihung findet im Rahmen einer Fördervereinsveranstaltung im GrenzlandtheaterAachen statt.

Preisträger
seit 1998

Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Theaterschließung, wurde die Preisverleihung in den Folgejahren ausgesetzt.